Schritt für Schritt zum Wertgutachten
** BESCHAFFEN UND SICHTEN Hiermit sind Unterlagen bei Behörden und Beteiligten wie Bauakten, Grundbuchauszüge, Baulastenverzeichnisse etc. gemeint. Die Liste ist im Dokument „Vollmachten“, das Sie oben herunterladen können, hinterlegt.
Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Wert sowie der Qualität der vorgelegten Unterlagen und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Die Berechnung erfolgt in Anlehnung an den ehemaligen §34 HOAJ (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit Änderungen. Bezüglich der Honorarsätze erfolgte eine Marktanpassung. Alle Honorarangaben verstehen sich zzgl. entstehender Nebenkosten (z.B. Gebühren, Fahrtkosten, Auslagen, Kopierkosten und der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Das Honorar für das Führen von Kauf- oder Verkaufsverhandlungen und das Beraten bei solchen Verhandlungen errechnet sich aus dem Zeitaufwand und dem vereinbarten Stundensatz plus den entstandenen Auslagen.
Werner Hillenbrand und Dr.-Ing. Martin Hillenbrand, Kraichgaustraße 1, 69231 Rauenberg
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